Aktuelle Vertreterin der Pfarrei Langnau-Gattikon in der Synode
Frau Esther Weiss
Die Synode ist das kirchliche Parlament der kantonalen Körperschaft und besteht in der grossen Mehrheit aus kirchlich engagierten Laien. Jede der 75 Kirchgemeinden wählt mindestens einen Synodalen und hat pro 6‘000 Mitgliedern Anspruch auf einen Sitz im Parlament. Die Synode entscheidet über die Verwendung der Kirchensteuer und verantwortet somit massgeblich das kirchliche Leben im Kanton Zürich mit. Sie wählt u.a. den Synodalrat (Exekutive) und die Rekurskommission (Judikative).
Römisch-katholische Kirchgemeinde Langnau am Albis
Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2023-2027
In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die Politischen Rechte und des Beschlusses des Synodalrates der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Vornahme der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2023-2027 vom 12. März 2023 wird als in stiller Wahl als Mitglied für gewählt erklärt:
Name, Vorname Geburtsjahr Beruf Adresse
Weiss, Esther 1953 Pensionärin Neue Dorfstrasse 37, 8135 Langnau a.A.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
02. Februar 2023 Gemeinderat Langnau am Albis
Informationen zur Synode
Esther Weiss
Neue Dorfstrasse 37
8135 Langnau am Albis
Tel. 044 713 30 80
esther.weiss@zh.kath.ch
Römisch-katholische Kirchgemeinde Langnau am Albis
Erneuerungswahl der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2023 – 2027
Mit Beschluss vom 28. März 2022 hat der Synodalrat der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2023 – 2027 für den 12. März 2023 angeordnet. Als Termin für einen 2. Wahlgang wird der 18. Juni 2023 festgesetzt.
Auf die röm.-kath. Kirchgemeinde Langnau am Albis entfällt ein Sitz. Die Wahl wird nach Art. 21 und Art. 22 der Kirchenordnung (KO) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt.
Wahlvorschläge sind bis spätestens am 08. November 2022 beim Gemeinderat Langnau am Albis, Neue Dorfstrasse 14, 8135 Langnau am Albis einzureichen.
Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind auf den Homepages der politischen Gemeinde Langnau am Albis https://www.langnauamalbis.ch/rechtsgueltigeamtspublikationen oder der römisch-katholischen Kirchgemeinde Langnau am Albis https://www.langnau-gattikon.ch/unsere-kirchgemeinde/synodale erhältlich.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Der Gemeinderat Langnau am Albis erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden (§ 47 lit. d KO). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
- September 2022 Gemeinderat Langnau am Albis
Unsere Synodale Esther Weiss hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Deswegen wurde ein entsprechender Wahlvorschlag für Esther Weiss mit 15 gültigen Unterschriften beim Gemeinderat eingereicht.